Filmbeitrag Rote Hand

In einer Patientenverfügung kann jeder festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall gewünscht bzw. abgelehnt werden. Wenn beim Vorliegen einer schweren Krankheit der Wunsch besteht, eine Krankenhauseinweisung zu vermeiden, ist die Rote Hand ein plakativer Hinweis, dass jemand im Notfall nicht wiederbelebt werden und auch nicht ins Krankenhaus möchte. Es sollen Symptome gelindert und das Sterben zugelassen werden. 

Einen kurzen Filmbeitrag zur Roten Hand mit Dr. Birgit Krause-Michel finden Sie unter dem externen Link in der rfo Mediathek. https://www.rfo.de/mediathek/video/am-ende-des-lebens-rote-hand-gibt-klarheit/